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Dotationskapital

Eigenkapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts im Sinne von § 10 II Nr. 5 KWG. Das vom Gewährträger (z. B. bei einer Kreissparkasse der Kreis) eingezahlte Eigenkapital und die Rücklagen bilden bei diesen Kreditinstituten ein → Haftendes Eigenkapital.