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Dumping

Verkauf von Waren unter → Selbstkosten oder Einstandskosten. Dieses absatzpolitische Instrument (aggressive Preispolitik) des → Marketing dient dazu, Konkurrenten aus dem → Markt zu drängen, und verstößt erst gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wenn durch das Dumping ein Vernichtungswettbewerb angestrebt wird, der den Wettbewerb an sich außer Kraft setzen soll (§§ 22 ff. GWB).

Volkswirtschaftlich werden z. T. Anti-Dumping-Zölle zum „Schutz“ der einheimischen Wirtschaft gegen ausländische Billigprodukte eingesetzt (Protektionismus).