An den → Arbeitnehmer tatsächlich gezahlter → Lohn, der i. d. R. höher ist als der im → Tarifvertrag vereinbarte. Er enthält außer dem tariflichen Mindestlohn die Überstundenvergütungen und übertariflichen Lohnzuschläge (→ Betriebsvereinbarung).
An den → Arbeitnehmer tatsächlich gezahlter → Lohn, der i. d. R. höher ist als der im → Tarifvertrag vereinbarte. Er enthält außer dem tariflichen Mindestlohn die Überstundenvergütungen und übertariflichen Lohnzuschläge (→ Betriebsvereinbarung).