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Regiebetrieb

Älteste → Rechtsform von Öffentlichen Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Regiebetrieb ist in der Trägerkörperschaft (→ Körperschaft) integriert, wobei zwischen reinen und verselbständigten Regiebetrieben zu unterscheiden ist.

Reine Regiebetriebe sind Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie sind also weder organisatorisch noch rechtlich selbständig. Beispiele sind die Müllabfuhr oder Stadtbibliotheken.

Verselbständigte Regiebetriebe sind im Vergleich dazu mit mehr Entscheidungskompetenz ausgestattet. Sie können eingeschränkt eigene Zielsetzungen verfolgen.

Beispiele sind die städtischen Elektrizitäts- und Wasserwerke oder Verkehrsbetriebe. Diese kommen auch in der Form von Sondervermögen oder Eigenbetrieben vor.

Die Sondervermögen des Bundes sind z. B. Deutsche Bundesbahn, Unternehmen der Bundespost oder das ERP-Sondervermögen. Sondervermögen der Gemeinden werden als Eigenbetriebe bezeichnet.