Juristische Person (→ Juristische Person), die nichtwirtschaftlichen Charakter hat und in ein Vereinsregister einzutragen ist (§ 55 BGB). Aufgrund dieser Zweckbestimmung hat der e. V. im Wirtschaftsleben als Unternehmensform wenig Bedeutung.
Die behördliche Zulassung eines wirtschaftlichen Vereins gem. § 22 BGB ist äußerst selten (z. B. Privatärztliche Verrechnungsstellen).