Gesetz, das für die Einkommensteuer grundlegende Aussagen zum Steuersubjekt (→ Steuerpflicht), dem Steuerobjekt (→ Einkunftsarten), der → Steuerbemessungsgrundlage (→ Einkommen) und dem → Steuertarif (→ Einkommensteuertarif) trifft.
Daneben enthält das Gesetz noch verfahrenstechnische Regelungen hinsichtlich der Quellenabzugsverfahren und der Gewährung von Kindergeld. Damit ist aus einem ursprünglich einfach konzipierten Gesetz ein Gesetzeswerk mit formal 99 Paragraphen geworden.
Diese Zahl erhöht sich auf faktisch 201 (Stand 1.1.2018), da viele Paragraphen zwar dieselbe Ziffer besitzen, aber durch Buchstabenzusätze ausdifferenziert wurden.