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Einkünfte

Im Rahmen der → Einkommensteuer Ausgangsgröße für die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommens. Es lassen sich sieben → Einkunftsarten unterscheiden. Die Einkünfteermittlung erfolgt in den Einkunftsarten 1 bis 3 mittels Gewinnermittlung, in den Einkunftsarten 4 bis 7 mittels der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten.