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ELSTAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Die Höhe der vom Arbeitslohn einzubehaltenden → Lohnsteuer bestimmt sich zum einen nach der Höhe der monatlichen Bezüge, zum anderen sind die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers wie Familienstand, Steuerklasse, Konfessionszugehörigkeit, Kinderzahl und individuelle Freibeträge von Bedeutung.

Als Hilfsmittel für den richtigen Steuerabzug muss der Arbeitgeber die ELSTAM in einer zentralen Datenbank beim Bundesamt für Finanzen abfragen. Beim Lohnsteuerabzug ist der Arbeitgeber an die ELSTAM gebunden.

Seit 2004 muss der Arbeitgeber zum Ende des Jahres dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr übermitteln.