Im Gegensatz zur Einlage die Herausnahme von Vermögensgegenständen (z. B. Geld, Wertpapiere oder Waren) aus einem Betrieb für private Zwecke.
Bei einer → Personengesellschaft entspricht die Entnahme der Entlohnung der Gesellschafter. Bei einer → Kapitalgesellschaft ist eine Entnahme nur im Wege der Ausschüttung (→ Ausschüttungssperre) möglich. Entnahmen verringern entsprechend das → Eigenkapital.