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Entnahme

Im Gegensatz zur Einlage die Herausnahme von Vermögensgegenständen (z. B. Geld, Wertpapiere oder Waren) aus einem Betrieb für private Zwecke.

Bei einer → Personengesellschaft entspricht die Entnahme der Entlohnung der Gesellschafter. Bei einer → Kapitalgesellschaft ist eine Entnahme nur im Wege der Ausschüttung (→ Ausschüttungssperre) möglich. Entnahmen verringern entsprechend das → Eigenkapital.