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Erbschaftsteuergesetz

Zuletzt wegen der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG am 4.11.2016 geändertes Gesetz zur Regelung der → Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erbschafts- und Schenkungsfälle ab 1.7.2016.

Das Erbschaftsteuergesetz regelt Fragen nach dem Steuersubjekt (Erbe, Beschenkter, Schenker), dem Steuerobjekt (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unter Lebenden, Zweckzuwendung und Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen), der → Steuerbemessungsgrundlage (Wert der Bereicherung) und dem → Tarif (doppelte → Progression: einmal nach Verwandtschaftsgrad und einmal nach Höhe der Bemessungsgrundlage).

Daneben enthält das Gesetz noch verfahrenstechnische Regelungen hinsichtlich der Anzeige und Meldepflicht von Erb- und Schenkungsfällen sowie Regelungen über die Stundung der Steuer in bestimmten Fällen. Das Gesetz umfasst formal 37 Paragraphen, wobei aber 42 materielle Regelungen enthalten sind.