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Erlösrechnung

Rechnung, die den → Erlös im Rahmen der internen Erfolgsrechnung ermittelt.

Hierbei können losgelöst von den handelsrechtlichen Grundsätzen kalkulatorische Erlösbestandteile berücksichtigt werden, indem z. B. Tagespreise statt der effektiven Absatzpreise angesetzt werden.

Selbsterstellte Anlagegegenstände oder Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigerzeugnissen werden i. d. R. ebenfalls mit kalkulatorischen Erlösen, d. h. unter Berücksichtigung eines Gewinnzuschlags, angesetzt.