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Factoring

Ankauf von → Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei oder vor Fälligkeit durch eine Factoring-Gesellschaft (→ Finanzinstitut). Abhängig davon, ob eine Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. Fälligkeit der Forderung) oder einem durchschnittlichen Fälligkeitszeitpunkt mehrerer Forderungen angekauft wird, unterscheidet man ein Standard Factoring vom Maturity Factoring.

Rechtlich stellt Factoring eine Abtretung (→ Zession) dar, so dass auch hier zwischen einer offenen und stillen Form unterschieden wird, je nachdem, ob der Schuldner von der Abtretung erfährt. Abhängig vom Umfang der Übernahme des Ausfallrisikos der Zahlung wird zwischen echtem Factoring (Nonrecourse Factoring) und unechtem Factoring (Recourse Factoring) unterschieden. Beim unechten Factoring verbleibt ein gewisses Kreditrisiko beim Veräußerer der Forderung. Häufig übernehmen Factoring-Gesellschaften außer den Risiken auch Servicefunktionen wie z. B. die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso oder Mahnwesen (→ Mahnung).

Aus Sicht des Abtretenden ergeben sich neben der Risikominderung und den Liquiditätsvorteilen evtl. Kosteneinsparungen durch den Wegfall des Inkasso und Mahnwesens. Außerdem tritt im Sinne der → Kreditwürdigkeit bzw. → Bonität eine Verbesserung der Bilanzoptik durch die Ersetzung von Forderungen durch Liquidität ein. Im Bereich der → Außenhandelsfinanzierung wird das Exportfactoring einzelner Auslandsforderungen als → Forfaitierung bezeichnet.