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Fixe Kosten

Im Gegensatz zu Variablen Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungsänderung bzw. der Änderung der Ausbringungsmenge unabhängige → Kosten (Abbildung F-6). Absolut fixe Kosten fallen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsprämien, Mieten und Leasingbeiträge) unabhängig von der Beschäftigung an. Intervallfixe Kosten verändern sich bei unterschiedlichen Beschäftigungsober- oder -untergrenzen sprunghaft (z. B. zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters, zusätzliche Anmietung einer Lagerhalle).

Verhalten fixer Kosten
Abb. F-6: Verhalten fixer Kosten