Plankostenrechnung (→ Plankostenrechnung) auf Vollkostenbasis, bei der in der → Kostenstellenrechnung die gesamten → Gemeinkosten auf Kostenstellen und in der → Kostenträgerrechnung die gesamten Kosten auf die Kostenträger zugerechnet werden.
Abhängig davon, welche Plangröße verwendet wird (Prognose aufgrund von Normalkosten oder Standardkosten), sind unterschiedliche statistische bzw. analytische Verfahren zur Kostenplanung und -prognose einzusetzen. Im Wesentlichen unterscheidet sich die flexible von der starren Plankostenrechnung durch die Annahme alternativer künftiger Beschäftigungsdaten, so dass alternative Abweichungsanalysen sowohl bezüglich der künftig verbrauchten Mengen als auch der künftigen Preise für Material und Löhne zugrunde zu legen sind.
Die flexible Plankostenrechnung kann auch auf Teilkostenbasis erfolgen und wird dann als → Grenzplankostenrechnung bezeichnet.