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Freistellungsauftrag

Geltendmachung des Sparer-Pauschalbetrages in Höhe von maximal 801 € durch den Steuerpflichtigen bei seiner → Bank. In dem Auftrag an die Bank wird geregelt, bis zu welcher Höhe und bis zu welchem Tag die Bank Zinsen und Dividenden ohne Abzug von → Kapitalertragsteuer (KESt) bzw. → Abgeltungsteuer an ihn auszahlen soll. Die Bank ist verpflichtet, die eingegangenen Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dort wird ein Abgleich pro Steuerpflichtigem über alle von ihm erteilten Freistellungsaufträge vorgenommen.

Die Summe der erteilten Freistellungsaufträge darf bei einem Alleinstehenden 801 € pro Jahr nicht übersteigen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag auf 1602 € pro Jahr. Somit können Zinsen, die sich aus einer durchschnittlich jährlichen Verzinsung von 5 % auf ein Kapital von 32 040 € ergeben, für ein Ehepaar steuerfrei ausbezahlt werden.