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Führungsfunktionen

Zwecke bzw. Aufgaben, die der → Führung von Unternehmen und Personen in der → Betriebswirtschaftslehre zugewiesen werden. Die erste Begründung für → Personalführung entstammt der patriarchalischen Sichtweise zu Beginn dieses Jahrhunderts. Demnach ist Führung notwendig, weil Menschen geführt werden wollen. Dieses Menschenbild, das von unmündigen, sich unterordnenden und hilflosen Personen ausgeht, die einer „starken Hand“ bedürfen, wurde in den zwanziger und dreißiger Jahren abgelöst durch die eher ideologische Überzeugung, dass Menschen geführt werden müssen.

Ohne eine „starke Hand“ würden Egoismus, Orientierungslosigkeit und Chaos herrschen. Eine evtl. durch bestimmte Merkmale sich auszeichnende „Elite“ („arische Herrenmenschen“) soll die Führung übernehmen und die Selbstbestimmung der Geführten unterbinden. Dieses elitäre Menschenbild ist in einigen Ländern und wissenschaftlichen Disziplinen immer noch vorherrschend. Neuere Führungsbegründungen betonen eher das partizipative Miteinander von Menschen und stellen die → Motivation von Personen in den Mittelpunkt der Führungsaufgaben.

Nach dieser Sichtweise legitimiert nicht → Macht, sondern Motivationsfähigkeit einen Führer. Parallel zu dieser Entwicklung lassen sich immer mehr versachlichte Führungsbegründungen feststellen. So gilt es, ein Unternehmen in einer sich stets verändernden → Umwelt zu führen, um dessen Existenz und Entwicklung zu sichern. Aus diesen Führungsbegründungen lassen sich vier Führungsfunktionen ableiten:

  1. Unternehmen bestehen aus Personen und Sachmitteln, die es aufeinander abzustimmen gilt. Etwas abzustimmen, d. h. zu koordinieren (→ Koordination) und zu integrieren setzt Übersicht (Ganzheitlichkeit) desjenigen, der koordiniert, voraus. Daher ist Koordination eine Aufgabe der Führung.
  2. Ohne Personen ist eine Unternehmung nicht denkbar. Personen sind über ihre Aufgaben zu informieren und zur Aufgabenerfüllung zu motivieren. → Information und Motivation sind daher weitere Funktionen der Führung, die Selbständigkeit und Kompetenz voraussetzen.
  3. Betriebe müssen in vielfältiger Weise nach außen hin vertreten werden. Die → Vertretung und Repräsentation des Unternehmens sind meist nicht delegierbar und daher Aufgabe der Führung.
  4. Die vierte Funktion der Führung leitet sich aus dem Begriff selbst ab. Führung gibt Ziele vor und ist damit richtungweisend.

Führung soll also Ziele vorgeben, koordinieren, motivieren, informieren und repräsentieren. Führungsentscheidungen werden selbständig getroffen und sind ganzheitliche, richtungweisende Entscheidungen, die i. d. R. nicht delegierbar sind.