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Gesamtkostenverfahren (GKV)

Verfahren der → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung des Periodenerfolges. Im Unterschied zum → Umsatzkostenverfahren (UKV) werden dabei die gesamten in einer Periode angefallenen Aufwendungen, unterteilt nach Aufwandsarten (insb. Material, Personal, Abschreibungen), den Erlösen gegenübergestellt.

Soweit Lagerbestände aufgebaut/abgebaut wurden (→ Vorratsvermögen) oder → Aktivierte Eigenleistungen vorliegen, wird in Höhe der angefallenen Herstellungskosten eine Bestandserhöhung/-minderung bzw. eine Eigenleistung erfolgswirksam in der GuV erfasst, um die hierfür ausgewiesenen Periodenaufwendungen wieder zu stornieren. Die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland sowie nach IFRS (IAS 1) – nicht jedoch nach US-GAAP – alternativ zum Umsatzkostenverfahren zulässig.

Sie bietet sich insbesondere bei Unternehmen mit größeren Lagerbestandsschwankungen und bei langfristiger Fertigung an, da durch die periodenbezogene Betrachtung die gesamten Aufwendungen gezeigt werden, und nicht wie beim Umsatzkostenverfahren nur die umsatzbezogenen. Das Gliederungsschema der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren für HGB-Abschlüsse ist in § 275 II HGB vorgegeben. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.