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Gewinn

Positiver Unterschiedsbetrag zwischen positiven und negativen Erfolgskomponenten. Dabei können die Erfolgskomponenten als Bestandsgrößen (→ Betriebsvermögen) oder als Stromgrößen (→ Ertrag, → Aufwand) gemessen werden.

Bei der Messung der Bestandsgrößen kommt es wesentlich auf die der Messung zugrunde liegenden Bilanz- bzw. → Kapitalerhaltungstheorien an, wie die Gewinngröße ausfällt. Bei den Stromgrößen kommt es wesentlich darauf an, ob durch Saldierung von Zahlungsströmen (→ Einzahlung / Einnahme, → Auszahlung /Ausgabe) oder Aufwands- und Ertragsgrößen (Aufwand/ Aufwendungen, Ertrag) oder Kosten- und Leistungskategorien der Gewinn ermittelt wird.

Während der handelsrechtlich korrekte Gewinnbegriff (→ Bilanzgewinn) vor Ausschüttung als Jahresüberschuss bezeichnet wird, hängt sich das Steuerrecht einerseits durch das → Maßgeblichkeitsprinzip an den Jahresüberschuss an, andererseits hat es eine eigene bilanzielle Gewinndefinition in § 4 I EStG.

Demnach ist der Gewinnbegriff der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss eines Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Weiterhin kennt das → Einkommensteuergesetz (EStG) in § 4 III eine Gewinndefinition, die sich an den Zahlungsströmen orientiert. Für bestimmte Steuerpflichtige (in der Regel Selbständige) gilt als Gewinn der Überschuss der → Betriebseinnahmen über die → Betriebsausgaben.