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GmbH u. Co. KG

Durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) von 2000 wurde die Rechtsform der GmbH u. Co. KG den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, was Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung anbelangt.

Die entsprechenden Vorschriften im HGB sind demnach auch hier zu beachten (→ Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. KG).