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Going-Concern-Prinzip

Grundsatz (→ Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)), der gem. § 252 I Nr. 2 HGB besagt, dass bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden davon auszugehen ist, dass das Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird.

Nur in Ausnahmefällen, wenn die Liquidation eingeleitet ist oder nicht mehr ausgeschlossen werden kann, sind in der Bilanz die Liquidationswerte anzusetzen. Dieser Grundsatz gilt auch nach IFRS und US-GAAP als Basisprinzip.