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Großkredit

Kredit (→ Kredit) gemäß § 19 Kreditwesengesetz (KWG) einer → Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der insgesamt 15 % des so genannten haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts überschreitet.

Derartige Kredite sind der → Europäischen Zentralbank (EZB) anzuzeigen, die wiederum in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (→ Banken- und Finanzaufsicht) die Kreditvergabepraxis der Banken prüft. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen.