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Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität

Grundsatz (→ Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)), zur Sicherstellung der formalen Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfasst:

  • die sog. Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlussbilanz mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252 I Nr. 1 HGB)
  • die Beibehaltung der Gliederung der Bilanz- und GuV im Zeitablauf (§ 265 I 1 HGB)
  • die Beibehaltung eines einmal gewählten Abschlussstichtags.