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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Grundsatz (→ Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)), der besagt, dass bei der Rechnungslegung zwar grundsätzlich alle Bilanzierungssachverhalte (einzeln) erfasst werden müssen, dass aber unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zwischen den Kosten der Rechnungslegung und dem Informationszuwachs ein angemessenes Verhältnis bestehen muss.

Der Grundsatz der Wesentlichkeit konkretisiert den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit insoweit, als er bestimmt, dass mit dem Postulat der Wirtschaftlichkeit nur dann Vereinfachungen der Rechnungslegung begründet werden können, wenn sich hieraus keine Informationsnachteile für die Adressaten der Rechnungslegung ergeben.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit kann nach IFRS und US-GAAP häufig entsprechend den Anforderungen im HGB interpretiert werden.