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Haftungskapital

Auch als Garantiekapital bezeichnetes → Kapital einer Unternehmung, das den Gläubigern als Sicherheit dienen soll. Dies ist zunächst das → Eigenkapital, d. h. bei → Kapitalgesellschaften das → Gezeichnete Kapital sowie die → Rücklagen und bei → Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete Einlage sowie deren für die Haftung zur Verfügung stehendes Privatkapital.

Als Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale → Kreditsicherheiten wie z. B. Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im Wege einer verbrieften Kreditsicherheit, wie z. B. → Grundschuld, → Hypothek, → Eigentumsvorbehalt oder → Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen, dem Gläubiger gegenüber haften.