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Handwerksordnung

Gesetz zur Regelung der Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines → Handwerks. Dies ist nur denjenigen gestattet, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind und als Stehendes → Gewerbe gelten. Wer entgegen diesen Bestimmungen selbständig ein Handwerk betreibt, kann mit Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit belegt werden.

Für die zulassungspflichtigen Handwerke besteht Meisterpflicht. Jedoch können EU-Inländer nach nachgewiesener, sechsjähriger und selbständiger Handwerkstätigkeit in einem EU-Land ohne Sachkundeprüfung eingetragen werden.