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Hartz-Gesetze

Nach dem Vorsitzenden der von der Regierung im Februar 2002 eingesetzten Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ Dr. Peter Hartz, ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, benannte Gesetze, inzwischen mehrfach reformiert. Erlassen wurden von der Regierung die Gesetze Hartz I bis IV. Diese regeln im Einzelnen:

  • Hartz I: Einrichtung von Personal Service Agenturen zur effizienteren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Weiter wurden die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose überarbeitet und die Arbeitnehmerüberlassung neu geregelt.
  • Hartz II: Die Regelungen für Minijobs wurden wieder ausgeweitet und mit einer pauschalen Abgabe (30 %) durch den Arbeitgeber sozialversichert und lohnversteuert. Der Existenzgründerzuschuss (→ Ich-AG) wurde eingeführt.
  • Hartz III: Regelt im Wesentlichen den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur → Bundesagentur für Arbeit (BA).
  • Hartz IV: Regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II (ALG II) auf dem Leistungsniveau der leicht veränderten bisherigen Sozialhilfe. Beide Leistungen von erwerbsfähigen Arbeitslosen werden von der Agentur für Arbeit verwaltet. Ferner sieht Hartz IV eine intensivere Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor, um diese künftig besser in neue Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können und somit die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren.

Alle Gesetze straffen den Leistungskatalog im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung. Insbesondere die Eigeninitiative und die Mobilität sollen verstärkt unterstützt werden.