Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Hauptversammlung

Neben dem → Vorstand und → Aufsichtsrat drittes und zugleich wichtigstes Organ der → Aktiengesellschaft (AG). Sie stellt die Mitgliederversammlung der Eigentümer (Aktionäre) dar. Ein Äquivalent ist die Generalversammlung bei der Genossenschaft oder die Gesellschafterversammlung bei → Personengesellschaften. Hauptaufgabe sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, wesentliche strategische Grundfragen (z. B. → Kapitalerhöhung, → Fusion), die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Aufsichtsrates, der wiederum den Vorstand bestellt.

Hauptaugenmerk jeder Hauptversammlung stellt der Beschluss über die Verwendung des festgestellten Gewinnes dar (→ Ausschüttungssperre). Des Weiteren hat die Hauptversammlung den Abschlussprüfer zu wählen. Außer den Beschlüssen mit einer besonderen Tragweite (Kapitalerhöhung, → Kapitalherabsetzung) genügt für die meisten Beschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit. In der Regel besitzt jede Aktie eine Stimme, es sei denn, sie sei explizit ausgeschlossen (→ Aktienarten).