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Entscheidungsorientierter Ansatz

Einer der → Ansätze der Betriebswirtschaftslehre, der maßgeblich auf Edmund Heinen zurückzuführen ist, der 1962 in einer Festschrift für Erich Gutenberg einen Aufsatz über die „Zielfunktion der Unternehmung“ publizierte.

Seiner Meinung nach ist nicht die Kombination von Produktionsfaktoren das Wesentliche in Betrieben, sondern die → Entscheidung im Betrieb, die von der → Betriebswirtschaftslehre zu untersuchen seien. Wesentlich ist dabei nicht, dass entschieden wird, sondern wie entschieden werden soll (optimale Entscheidungen). Es bildeten sich zwei Varianten des Ansatzes, die Entscheidungslogik einerseits und die realtheoretische Entscheidungstheorie andererseits heraus. Die Entscheidungslogik geht davon aus, dass dem Entscheidungsträger eines Unternehmens Ziele von Seiten der Betriebswirtschaftslehre vorzugeben seien, während bei der anderen Variante der pragmatischen Entscheidungstheorie die → Zielbildung den Betrieben selbst überlassen bleiben soll.

Heinen wollte eine angewandte Betriebswirtschaftslehre, die den Unternehmern Ratschläge für optimale Entscheidungen, z. B. für die Rechtsform-, Standort- oder Zusammenschlussentscheidung gibt (→ Optimal, → Entscheidung, konstitutive). Dieser Ansatz stellt trotz vieler nachfolgender Ansätze der Betriebswirtschaftslehre in den siebziger und achtziger Jahren nach wie vor eine der bedeutendsten theoretischen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre dar.