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International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rechnungslegungsvorschriften, die vom → International Accounting Standards Board (IASB) vor allem mit dem Ziel einer weltweiten Harmonisierung der Rechnungslegung erlassen werden. Das Anfang 2001 neu eingesetzte IASB hat eine neue Begriffsterminologie eingeführt. Danach wird mit IFRS (International Financial Reporting Standards) der Oberbegriff sowohl für die Standards als auch für die Interpretationen bezeichnet.

Die Standards selbst werden wie bisher entweder mit IAS (International Accounting Standards) oder aber, sofern es sich um neue nach 2001 verabschiedete Standards handelt, ebenfalls mit IFRS bezeichnet. Insofern ist der Begriff IFRS – etwas irreführend – doppelt belegt. Er dient einerseits als Oberbegriff sowie andererseits als Bezeichnung für die neuen Standards.

Die bisherigen IAS, welche nur überarbeitet wurden/werden, tragen also weiterhin die Bezeichnung IAS und behalten auch ihre bisherige Nummerierung. Die neuen Interpretationen werden entsprechend dem Gremium, welches sie erarbeitet, mit IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee) bezeichnet. Die bisherige Bezeichnung lautete SIC (Standing Interpretations Committee).

Gemäß der EU-Verordnung zur IFRS-Rechnungslegung bzw. § 315e I sind die kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, den Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Die Konzernabschlüsse der nicht kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen können gemäß § 315e III HGB freiwillig statt nach HGB nach IFRS aufgestellt werden. Die Einzelabschlüsse (Jahresabschlüsse) müssen dagegen nach HGB erstellt werden.

Aufgabe und Zweck der IFRS-Rechnungslegung ist es, wie im sog. Framework postuliert, die Informationsbedürfnisse der Adressaten, insbesondere die der Anteilseigner, zu erfüllen. Oberster Grundsatz ist hierbei das Gebot der → Fair Presentation.

Das IASB hat am 9. 7.2009 einen Standard für kleine und mittelständische Unternehmen, die IFRS for Small and Medium-sized Entities (SME) veröffentlicht. Dieser Standard soll eine weniger komplexe und für die Unternehmen weniger aufwendige Alternative zu den sog. Full IFRS sein. Da der SME-IFRS bislang weder von der EU noch vom deutschen Gesetzgeber freigegeben wurde, hat er derzeit keine rechtliche Bedeutung in Deutschland.