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Illiquidität

Gegenteil von → Liquidität, als Bezeichnung für den Zustand eines Unternehmens, fällige Forderungen dauerhaft nicht mehr erfüllen zu können. Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellungen sind gemäß Insolvenzrecht ein Insolvenzgrund und können zur → Insolvenz führen, sofern die Gläubiger nicht eine → Stundung, → Abschreibung ihrer Forderungen oder einen Vergleich in Erwägung ziehen. Illiquidität ist nicht zu verwechseln mit dem Tatbestand der Überschuldung (→ Bankrott), der sich dadurch äußert, dass die Vermögensgegenstände des Unternehmens in der Summe nicht mehr ausreichen, um die Schulden zu decken.