Verfahren nach IFRS (insb. IAS 36) und US-GAAP zur Ermittlung der Wertminderung von Vermögensgegenständen, welches grundsätzlich für alle Aktiva, sofern keine Sonderregelungen, wie z. B. für börsennotierte Wertpapiere, bestehen, anzuwenden ist.
Der Impairment-Test ist nach IAS 36 und US-GAAP im Detail unterschiedlich ausgestaltet. Nach IAS 36 ist zunächst der Recoverable Amount (erzielbarer Betrag) eines Vermögensgegenstands zu ermitteln, der definiert wird als der höhere Wert von: Net Market Value (Nettoverkaufserlös) und Value in Use (Barwert der erwarteten Cashflows, die sich aus der fortgeführten Nutzung ergeben).
Sofern der Recoverable Amount kleiner als der Buchwert ist, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Sonderregelungen/Spezifizierungen gelten für den Impairment-Test beim → Firmenwert nach IFRS 3.