Optionsschein (→ Optionsschein), bei dem eine Gewinnobergrenze festgeschrieben ist. Überschreitet beispielsweise bei einem Kaufoptionsschein (Call) der Aktienkurs die Obergrenze, dann nimmt der Optionsscheininhaber an der weiteren positiven Kursentwicklung der Aktie nicht mehr teil.
Die Begrenzung kann sich auf einen Nominalbetrag oder einen → Aktienindex beziehen.