Kammer (→ Kammer), d. h. Unternehmenszusammenschluss mit Zwangsmitgliedschaft, welche nach dem § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechtes der Industrie- und Handelskammern das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder und die gewerbliche Wirtschaft zu fördern, insbesondere zu beraten hat, durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden unterstützt sowie die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung regelt, Bescheinigungen ausstellt und insbesondere Mittelständler in Exportfragen unterstützt.
Nicht zu den Aufgaben der IHK gehören sozialpolitische oder arbeitsgerichtliche Hilfestellungen. Spitzenorganisation der etwa 70 regional organisierten IHK ist der → Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).