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Inhaberpapier

Wertpapier (→ Wertpapier), dessen Inhaber ohne weiteren Berechtigungsnachweis lediglich mit dem Besitz des Papiers das darin verbriefte Recht geltend machen kann. Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht an dem Papier. Es wird durch eine einfache Einigung und Übergabe an einen neuen Eigentümer übertragen, d. h. es bedarf nicht wie beim → Orderpapier oder → Rektapapier eines schriftlichen Übertragungsvermerks (→ Indossament) oder einer Abtretungserklärung.

Als hinkendes Inhaberpapier werden Urkunden wie z. B. das Sparbuch bezeichnet, in dem ein Gläubiger zwar namentlich genannt ist, der Schuldner aber an jeden Inhaber der Urkunde seine Leistung bewirken kann. Derartige hinkende Inhaberpapiere werden nicht durch bloße Übertragung, sondern durch → Abtretung der in der Urkunde verbrieften Rechte übertragen. Typische Beispiele für normale Inhaberpapiere sind die meisten → Aktien und → Anleihen.