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Inhaberschuldverschreibung

Anleihe (→ Anleihe), die eine Verbindlichkeit eines Ausstellers gegenüber dem nicht namentlich genannten Inhaber gemäß §§ 793 f. BGB verbrieft. Der Aussteller der Schuldverschreibung ist somit verpflichtet, gegen Vorlage der Urkunde an jeden Inhaber seine Verpflichtung zu leisten.

Er hat keine Einrede, einen bestimmten Inhaber zu befriedigen, so dass selbst der Erwerber einer gestohlenen Urkunde gemäß § 935 BGB Eigentümer des → Wertpapiers wird und damit die Rechte aus dem Papier erlangen kann.