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Instanz

Stelle (→ Stelle) mit Weisungsbefugnis (Linienstelle). Instanzen sollen nach Erich Kosiol die Funktionen der Initiative, der Entscheidung und Anordnung erfüllen können. Instanzen sollen also selbständig Probleme erkennen, eigenverantwortlich Lösungen konzipieren und diese anordnen sowie durchsetzen können.

Die Verantwortung von Instanzen soll der → Kompetenz entsprechen. Als Arten von Instanzen lassen sich nach der Managementebene obere, mittlere und untere Instanzen, nach der besetzen Personenzahl plurale und singulare Instanzen und nach der Art der Zusammenarbeit kollegiale und direktoriale Instanzen unterscheiden (→ Aufgabenanalyse, → Aufgabensynthese, → Direktorialprinzip).