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Kalkulatorische Kosten

Kosten (→ Kosten), denen kein → Aufwand (Zusatzkosten) oder Aufwand in einer anderen Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Als Zusatzkosten gelten der → Kalkulatorische Unternehmerlohn, → Kalkulatorische Zinsen und → Kalkulatorische Miete.

Als Anderskosten gelten kalkulatorische Abschreibungen, → Kalkulatorische Wagnisse und kalkulatorische Fremdkapitalzinsen. Sie werden im Rahmen der → Kostenrechnung verrechnet, um den Werteverzehr an Gütern bzw. Produktionsfaktoren vollständig zu erfassen.

Dem liegt das Prinzip der → Opportunitätskosten zugrunde, nach dem in der Kalkulation auch Kosten berücksichtigt werden sollen, die dem Unternehmen dadurch entstehen, dass knappe Produktionsfaktoren durch ihren Einsatz von anderen Verwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.