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Kalkulatorische Wagnisse

Für nicht versicherbare Einzel- und Gesamtrisiken des Unternehmens ansetzbare → Kalkulatorische Kosten, die im Sinne von Anderskosten und nicht Zusatzkosten (→ Aufwand) über die Erhöhung der kalkulierten Preise zu verdienten Reserven für die Fälle bei Risikoeintritt dienen sollen.

Allgemeine Unternehmerwagnisse resultieren beispielsweise aus Konjunkturzyklen, Nachfrageverschiebungen oder dem technischen Fortschritt, während spezielle Einzelwagnisse als Bestandswagnis (z. B. Schwund), Anlagenwagnis (z. B. Verkürzung der Nutzungsdauer), Gewährleistungswagnis (z. B. Reklamationen und dadurch Nachbesserungen und Reparaturen) oder insbesondere das Debitorenwagnis (Forderungsausfälle) vorkommen.

Insbesondere im Rahmen der allgemein abnehmenden Zahlungsmoral ist der Ansatz eines kalkulatorischen Wagnisbetrags für den Fall uneinbringlicher Forderungen zunehmend notwendig. In der Regel ergibt sich ein so genannter Wagnissatz aufgrund der Erfahrungswerte vergangener Wagnisverluste.