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Finanzierungskosten

Alle → Kosten, die bei der Beschaffung von Kapital, d. h. von → Eigenkapital und → Fremdkapital anfallen.

Dies sind bei der Beschaffung von Fremdkapital z. B. Kosten der Besicherung (Grundbuchbestellung, Bürgschaftsgebühren, Kosten für die treuhänderische Verwaltung von Sicherheiten) und die Zinskosten (→ Disagio, laufende Zinszahlungen). Hierbei ist strittig, ob die Tilgungszahlungen, d. h. der so genannte Kapitaldienst, ebenfalls zu den Finanzierungskosten zu zählen ist. Zu den Finanzierungskosten bei der Beschaffung von Eigenkapital sind die Emissionskosten (Druck und Ausgabe von Anteilscheinen), und die Kosten, die im Zusammenhang mit den Mitbestimmungsrechten der Eigenkapitalgeber anfallen (Hauptversammlung, → Investor Relations) zu rechnen.

Vergleichbar mit den Zinsen beim Fremdkapital ist beim Eigenkapital der Gewinnanspruch (Dividende, Privatentnahme bei Personengesellschaften) zu betrachten. Da Zinsen als Hauptbestandteil der Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben in der → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) absetzbar sind (im Gegensatz zu den Ausschüttungen für Eigenkapitalgeber), ist die Wahl einer Finanzierungsform unter Kostenaspekten auch unter Einbeziehung der Steuervorteile zu betrachten.