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Kauf auf Probe

Kauf (→ Kauf), bei dem der Käufer gem. §§ 454 f. BGB das Recht hat, innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist (→ Fristigkeit) zu entscheiden, ob er den gekauften Gegenstand behalten oder zurückgeben will. Beim Kauf zur Probe kann der Käufer die Ware oder Teilmengen davon unverbindlich zur Probe entgegennehmen.