Anleihe (→ Anleihe), die als festverzinsliche Schuldverschreibung ähnlich dem → Pfandbrief von Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (→ Bank) emittiert wird. Aus der Emission finanzieren sich öffentliche Körperschaften, die von den Hypothekenbanken bzw. öffentlichen Kreditinstituten Darlehen aus dem Emissionserlös erhalten.
Aus dem Begriff wird bereits deutlich, dass als Sicherheit für die Anleihe die Kommune und damit die Leistungs- bzw. Steuerkraft der darlehensnehmenden öffentlichen Körperschaft dient. Zum Teil wird der Begriff Kommunalobligation vom Begriff Kommunalanleihe getrennt, sofern zwischen einer Direktemission der öffentlichen Kommunen am Kapitalmarkt (Kapitalanleihe) und einer indirekten Darlehensbeschaffung am Kapitalmarkt über die Banken (Kommunalobligation) gesprochen wird.
Aus Sicht des Investors ist diese Differenzierung allerdings irrelevant.