Örtliche Steuern, die von den Gemeinden aufgrund der grundgesetzlich verankerten Finanzhoheit durch entsprechende Steuererlasse oder -satzungen erhoben werden können. Beispiele: Getränkesteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Vergnügungssteuer, Verpackungsteuer, → Zweitwohnungsteuer, Jagd- und Fischereisteuer.