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Konnossement

Exportdokument, welches im Seehandel als das wichtigste und gebräuchlichste Transportpapier zu bezeichnen ist. Rechtlich geregelt in § 642 HGB stellt es ein Ablieferungsversprechen eines Schiffers bzw. Seetransporteurs über die verzeichneten Waren dar.

Die Übergabe des Konnossements hat die gleiche Rechtswirkung wie die Übergabe der Waren. Der Inhaber des Papiers ist damit Eigentümer der Ware und kann diese typischerweise gegen Vorlage und Abgabe des Konnossements z. B. an einem Hafen in Empfang nehmen. Das Konnossement kann als Namenspapier (Rektapapier) oder Orderpapier ausgestellt werden.

Beim Namenspapier ist eine Weitergabe des Konnossements nur durch Abtretung (→ Zession), beim Orderpapier durch → Indossament möglich. Während im Überseehandel das Konnossement gebräuchlich ist, verwendet die Binnenschifffahrt den so genannten → Ladeschein als Transportpapier.