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Bankenkonsortium

Zusammenschluss von Banken, meist zur Emission von Effekten bzw. Wertpapieren.

Weitere Gründe von Konsortien sind eine gemeinsame Vergabe von Großkrediten oder die Übernahme umfangreicher Bürgschaften. Häufig existiert in größeren Banken eine Konsortialabteilung, welche die zeitlich befristeten Konsortialverträge mit anderen Banken schließt.

An der Spitze eines Konsortiums steht eine konsortialführende Bank, die federführend für die technische und organisatorische Abwicklung der Geschäfte des Konsortiums zuständig ist. Im Konsortialvertrag werden die Konsortialquoten der Konsortialmitglieder und deren Rechte und Pflichten definiert. Konsortien firmieren meist als BGB-Gesellschaft (GbR).