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Kontokorrentkredit

Auf Basis eines → Kontokorrents vertraglich fixierter → Kredit in laufender Rechnung, dem in der Regel eine Kreditlinie, d. h. Höchstgrenze für Kreditinanspruchnahmen, zugrunde liegt. Räumt eine → Bank Privatpersonen derartige Kredite ein, spricht man von Dispositionskredit. Eine entsprechende Kreditzusage gegenüber Unternehmen ist gemäß § 355 HGB von den Vertragsparteien jederzeit kündbar und mindestens einmal jährlich bezüglich der Zinsen abzurechnen.

Kontokorrentkredite werden insbesondere für saisonale Schwankungen, z. B. zur Lohnzahlung am Ultimo oder für kurzfristige Anschaffungen verwandt. Als → Kreditsicherheiten dienen meist das → Standing oder die einfache → Bonität des Unternehmens. Die Vereinbarung einer weiter gehenden Sicherheit, wie beispielsweise einem Grundpfandrecht oder einer Personalsicherheit (z. B. Bürgschaft) würde dem kurzfristigen Charakter kaum gerecht werden.