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Konvergenzkriterien

Im Rahmen der Europäischen Währungsunion für die Stabilität des → Euro im Maastrichter Vertrag von 1993 vorgesehene vier Stabilitätskriterien. Dies sind

  1. eine um maximal 1,5 Prozentpunkte abweichende Preisstabilität zum Durchschnitt der Inflationsrate der Mitgliedstaaten,
  2. ein maximaler öffentlicher Schuldenstand von 60 % zum Bruttoinlandsprodukt,
  3. eine maximale Neuverschuldung des Staates von 3 % sowie
  4. ein nicht über 2 Prozentpunkte höherer Zinssatz über dem Durchschnittszinssatz langfristiger Staatsschuldverschreibungen der übrigen Mitgliedsländer.