Im Rahmen der Europäischen Währungsunion für die Stabilität des → Euro im Maastrichter Vertrag von 1993 vorgesehene vier Stabilitätskriterien. Dies sind
- eine um maximal 1,5 Prozentpunkte abweichende Preisstabilität zum Durchschnitt der Inflationsrate der Mitgliedstaaten,
- ein maximaler öffentlicher Schuldenstand von 60 % zum Bruttoinlandsprodukt,
- eine maximale Neuverschuldung des Staates von 3 % sowie
- ein nicht über 2 Prozentpunkte höherer Zinssatz über dem Durchschnittszinssatz langfristiger Staatsschuldverschreibungen der übrigen Mitgliedsländer.