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Konzernabschluss, Grundsätze (GoK)

Übergeordnete Rahmenbedingungen, die für die Konzernabschlusserstellung gelten.

Oberster Grundsatz der Konzernrechnungslegung ist die → Fair Presentation (Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) unter Beachtung der GoB und auf Basis der Einheitstheorie. Die Einheitstheorie besagt, dass im Konzern so Rechnung zu legen ist, als wären die Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich insgesamt ein selbständiges Unternehmen, die einzelnen Konzernunternehmen also den Charakter von Betriebsstätten hätten.

Dies führt dazu, dass in den Konzernabschluss die Vermögensgegenstände und Schulden und die Aufwendungen und Erträge auch der Tochtergesellschaften in voller Höhe übernommen werden, an denen die Mutterunternehmung nicht mit 100 % beteiligt ist.

Weitere nachgelagerte Grundsätze der Konzernrechnungslegung stellen die Grundsätze der Vollständigkeit (Einbeziehung aller Gesellschaften und aller Positionen), der Einheitlichkeit bez. Bilanzierung, Bewertung, Abschlussstichtag und Währung sowie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit dar.