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Konzession

Im Verwaltungsbereich die behördliche Genehmigung (Bewilligung oder Erlaubnis) zum Betrieb eines Gewerbes (z. B. Konzession zum Betreiben eines Taxiunternehmens, Ausschankkonzession für ein Lokal, Konzession für einen Güterfernverkehrs- Betrieb).

In so genannten Konzessionsverträgen (§ 103 I 2 GWB) vereinbaren Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden), dass nur einem bestimmten Unternehmen die Ausübung einer Leistung gestattet ist.