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Kostenartenrechnung

Teil bzw. erster Schritt der → Kostenrechnung, bei der die angefallenen Kosten im Sinne eines Güterverzehrs nach verschiedenen Kostenarten gegliedert werden. Im Gegensatz zur → Kostenstellenrechnung (Wo sind Kosten angefallen?) und der → Kostenträgerrechnung (Wofür sind Kosten angefallen?) wird hier die Frage gestellt, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Es lassen sich verschiedene Einteilungsmöglichkeiten der Kostenarten nennen:

  1. Nach der Art der Verrechnung → Einzelkosten und → Gemeinkosten.
  2. Nach der Abhängigkeit von Beschäftigungsschwankungen → Fixe Kosten und → Variable Kosten.
  3. Nach der Herkunft der Kosten in primäre und sekundäre Kosten (→ Kosten).
  4. Nach der Deckungsgleichheit mit dem → Aufwand in aufwandsgleiche Kosten und → Kalkulatorische Kosten (→ Grundkosten, → Anderskosten, → Zusatzkosten).
  5. Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren in Personalkosten, Materialkosten, Kapitalkosten, Betriebsmittelkosten und andere.
  6. Nach der Einteilung in betriebliche Funktionen in Beschaffungs-, Lagerhaltungs-, Fertigungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Bei der Ermittlung und Erfassung der Verbrauchsmengen der einzelnen Kostenarten sind die → Inventur, verschiedene Möglichkeiten der Fortschreibung sowie retrograde Methoden (Rückrechnungen aus dem Verkaufspreis) zu nennen. Nach Eugen Schmalenbach hat die Kostenartenrechnung der Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Dies bedeutet, dass die Kosten vollständig, d. h. genau und aktuell, erfasst werden müssen, anhand von Belegen eindeutig nachprüfbar sein sollen, und die Kostenerfassung in einem vernünftigen Wirtschaftlichkeitsverhältnis stehen soll. Insbesondere bei der Erfassung von Gemeinkosten, die z. B. beim Einsatz von Hilfsstoffen wie Schrauben, Nägeln oder Betriebsstoffen wie Schmiermittel entstehen, ist die Frage der Zuordnung zu den Einzel- oder Gemeinkosten unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu beantworten. Eine Einteilung der Kostenarten erfolgt in der Praxis häufig auch nach den Einteilungen im Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (→ Industriekontenrahmen (IKR)).