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Kostenstellenrechnung

Teil der → Kostenrechnung, die nach der Ermittlung der angefallenen → Kosten im Rahmen der → Kostenartenrechnung die Kosten auf die Betriebsbereiche bzw. Unternehmenseinheiten verteilt, in denen sie angefallen sind.

Bei der Bildung der → Kostenstelle sind einige Grundsätze zu beachten und drei Arten von Kostenstellen (Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen) zu unterscheiden. Die Kostenstellenrechnung soll zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmensteile im Sinne einer Kostenkontrolle beitragen, die für die → Kostenträgerrechnung, d. h. Kalkulation, benötigten Zuschlags- und Verrechnungssätze liefern sowie eine Überwachung von Kostenbudgets (→ Budget) ermöglichen.

In einem ersten Rechenschritt wird bei der Kostenstellenrechnung die Verteilung der primären → Gemeinkosten im Sinne einer verursachungsgerechten Umlage auf Kostenstellen vorgenommen. Danach werden die dann entstandenen so genannten sekundären innerbetrieblichen Gemeinkosten auf Endkostenstellen verteilt (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung) und letztlich für die Endkostenstellen so genannte Kalkulationssätze für die Preiskalkulation und die kurzfristige Erfolgsrechnung abgeleitet. Dies erfolgt im → Betriebsabrechnungsbogen (BAB).

Es lassen sich verschiedene Typen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unterscheiden.